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Erweiterte Besucherregelung für Palliativstation

Eingeschränkte Besuchsregelungen im Krankenhaus sind für alle Patienten und Angehörigen ein Problem. Für Schwerkranke, die auf der Palliativstation der Klinikum Bayreuth GmbH behandelt werden, und deren Familien gilt dies in besonderem Maß. Deshalb verändert und lockert die Klinikum Bayreuth GmbH ab Freitag, 26. Juni, die Zugangsregelung für die Palliativstation.

So sieht die Regelung für die Palliativstation jetzt aus:

Angehörige betreten die Palliativstation in der Zeit von 7 bis 19 Uhr über den Eingang Kinderklinik oder den Haupteingang. Sie absolvieren dort die Triage und gehen weiter über die Glastür im Verwaltungstrakt zur Palliativstation. Dies ist der einzige Zugang.

Die Besucher tragen sich in ausliegende Besucherlisten im Patientenzimmer ein.

Die Kernfamilie (direkte Angehörige) darf Patienten besuchen. Dabei gilt: maximal zwei Angehörige gleichzeitig, maximal zweimal täglich, also insgesamt vier Personen täglich. Die Besuchszeit ist nicht begrenzt.

Im Sterben liegende Patienten dürfen von der Kernfamilie ohne Personen- oder zeitliche Begrenzung besucht werden. Dabei gilt: Es dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig im Zimmer aufhalten.

Verstorbene Patienten werden in den Verabschiedungsraum gebracht. Angehörige betreten diesen von außen ohne Zutritt zur Station. In diesem Raum dürfen sich maximal zwei Angehörige gleichzeitig aufhalten. Personen-oder zeitliche Begrenzungen bestehen nicht.

Bei nächtlichen Akutsituationen werden die Angehörigen informiert und betreten die Palliativstation direkt, ein kurzer medizinischer Check erfolgt durch das Pflegepersonal der Palliativstation.

In besonderen Situationen kann eine Bezugsperson mit nachgewiesenem, negativen Covid-Abstrich im Patientenzimmer übernachten.

ACHTUNG: Diese Regelung gilt ausschließlich für die Palliativstation der Klinikum Bayreuth GmbH.

 

Quelle: Klinikum Bayreuth GmbH