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Erklärung zur Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Region Bayreuth legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.gesundheitsregion-bayreuth.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.11.2021 erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  1. Die Gliederung von Inhalten erfüllt derzeit nicht alle geforderten Kriterien.
  2. Die Navigation mittels Screenreader steht derzeit nur mit Einschränkungen zur Verfügung.
  3. Eine schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist derzeit noch nicht vollumfänglich sichergestellt.
  4. Titel des Webauftritts und Seitentitel sind derzeit nicht eindeutig voneinander unterscheidbar.
  5. Einige Formularelemente (bspw. Name des Angebots, Beschreibung, Inhalte) sind nicht aussagekräftig beschriftet.
  6. Nicht alle Grafiken, Logos, Bilder und/oder Bedienelemente sind derzeit mit einem (aussagekräftigen) Alternativtext versehen.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Ihr Feedback senden Sie bitte an gesundheit@region-bayreuth.de .

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.